Zertifikatspflicht für alle SSC-Indoor-Sportaktivitäten ab Montag, 6. Dezember

5. Dezember 2021:

Neue Corona-Vorschriften ab Montag, 6.12.2021

Der Bundesrat hat beschlossen, dass in der Schweiz ab Montag, 6. Dezember 2021 in verschiedenen Situationen ein Covid-Zertifikat vorgewiesen werden muss. Im Bereich des Sports betrifft dies:

  • Alle Sportveranstaltungen, die auch oder nur in Innenräumen stattfinden
  • Outdoor Sportveranstaltungen mit mehr als 300  Personen (unabhängig ob Sporttreibende, Zuschauende oder Helfende)
  • Sporttrainings in Innenräumen 
  • Sportanlagen mit Innenräumen (Hallenbad, Kletterzentrum, Fitnesscenter)

Für den SSC bedeutet dies, dass für alle Indoor-Trainings = Montagabend Ganzkörper-Training, Dienstagabend Aquafit, Donnerstagabend Body-Toning und Freitagabend Triathlon-Schwimmen ab morgen Montag, 6.12.2021 eine Covid 19-Zertifikatspflicht gilt. Zudem muss ein gültiger Personalausweis vorgewiesen werden.

In den Montags- und Donnerstagstrainings wird die Zertifikats- und Ausweiskontrolle durch Roman Gehrig vorgenommen. Im Hallenbad Langnau obliegt diese Kontrolle dem Hallenbad.

Da bei allen diesen Trainings keine Schutzmasken getragen werden, müssen auch die Kontaktdaten der Trainingsteilnehmenden wieder erfasst werden!